Willkommen in der Welt aus Metall und Glas
Von der statischen Planung über die Konstruktion, Fertigung, Konservierung, Feuerverzinkung und Montage bieten wir den Service „alles aus einer Hand“, mit der Flexibilität, die Ihnen ein Familien-Unternehmen bietet und dem Know-how, das auch individuelle Lösungen perfekt realisiert.
Wir fertigen Bühnen, Unterkonstruktionen für Fertigungsanlagen, Stahlkonstruktionen für den Anlagen- und Maschinenbau, Vordächer, Treppenanlagen, Hallen sowie Sonderkonstruktionen aus Stahl nach Ihren eigenen Ansprüchen und Wünschen.
Die Gewerke werden auf modernen CAD-Systemen entwickelt.

Geprüfte Qualität die DIN 1090
- Die DIN 1090 regelt, die Anforderungen an die Ausführung von Stahlbauten und metallischen Bauwerken in Deutschland . Sie definiert die technischen Kriterien für die Planung, Herstellung und Prüfung von Schweißverbindungen, um sicherzustellen, dass diese strukturellen Elemente den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen.
- Geltungsbereich: Die Norm gilt für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium, die in Bauwerken eingesetzt werden.
- Qualitätsanforderungen: Sie legt die Qualitätsanforderungen an die Schweißarbeiten fest, einschließlich der Qualifikation des Schweißpersonals und der verwendeten Materialien.
- Prüfverfahren: Die DIN 1090 beschreibt die notwendigen Prüfverfahren, um die Qualität und Sicherheit der Schweißverbindungen zu gewährleisten.
- Zertifizierung: Unternehmen, die nach DIN 1090 arbeiten, müssen eine entsprechende Zertifizierung nachweisen, um die Einhaltung der Norm zu garantieren.
- Die DIN 1090 ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil für Planer und ausführende Unternehmen, um die Sicherheit und Langlebigkeit von metallischen Konstruktionen zu sichern.
ASR A 1.7: Türen und Tore
Die ASR A 1.7 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) ist eine wichtige Richtlinie, die die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Arbeitsstätten fördert. Insbesondere im Bereich von Türen und Toren legt die ASR A 1.7 klare Vorgaben fest, um Unfälle zu vermeiden und die Zugänglichkeit zu gewährleisten.
Wichtige Aspekte der ASR A 1.7:
- Sicherheit: Türen und Tore müssen so gestaltet sein, dass sie die Sicherheit der Nutzer gewährleisten. Dazu gehört, dass sie leicht zu bedienen sind und im Notfall schnell geöffnet werden können.
- Kennzeichnung: Alle Türen und Tore sollten deutlich gekennzeichnet sein, um Verwirrung und Unfälle zu vermeiden.
- Zugänglichkeit: Die Regelungen fördern den barrierefreien Zugang, sodass alle Personen, unabhängig von ihrer Mobilität, die Arbeitsstätte sicher erreichen können.
- Durch die Umsetzung der ASR A 1.7 tragen Unternehmen aktiv zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter bei und verbessern gleichzeitig die Effizienz in ihren Arbeitsabläufen.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen zur Umsetzung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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